Die schwangere Arbeitnehmerin muss ihren Arbeitgeber per Einschreiben informieren. Ein ärztlichen Attest über ihre Schwangerschaf, in dem der erwartete Geburtstermin angegeben ist, wird dafür erforderlich.
Die schwangere Arbeitnehmerin muss ihren Arbeitgeber per Einschreiben informieren. Ein ärztlichen Attest über ihre Schwangerschaf, in dem der erwartete Geburtstermin angegeben ist, wird dafür erforderlich.