In den Jahren 2013 und 2014 unterzeichneten der Elsass[1] und Lothringen[2] jeweils mit den benachbarten deutschen Ländern Rahmenvereinbarungen, um die Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung und insbesondere die Bedingungen für die grenzübergreifende Berufsausbildung zu entwickeln.

Die Region Grand Est verschreibt sich weiterhin ihrer Politik der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Berufsausbildung. Auf der Seite des Oberrhein fördert das Projekt „Erfolg ohne Grenze“ im Rahmen eines Interreg-Projekts[3] die grenzüberschreitende Mobilität der Auszubildenden zwischen dem Elsass und - in Deutschland – Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Auf lothringischer Seite wird eine Partnerschaft von der Region Grand-Est und der Bundesagentur für Arbeit im Interesse der Einrichtung einer grenzüberschreitenden Berufsausbildung zwischen dem Saarland und Lothringen finanziert.

Für die Region Grand Est besteht das Ziel in der Förderung der Integration der Arbeitsmärkte in die Grenzgebiete. Dabei geht es darum, die Ausbildung im Dualsystem zu fördern und im gleichen Zuge Beschäftigungsmöglichkeiten auf der anderen Seite der Grenze für Jugendliche in Ausbildung zu schaffen. Arbeitskräftebedarf gibt es auf beiden Seiten der Grenze in vielen Bereichen des Handwerks (Elektrotechnik, Metallurgie) oder auch des Tourismus.

Die grenzüberschreitende Berufsausbildung wird zwischen Lothringen und dem Saarland aber auch in umgekehrter Richtung absolviert. Dieser Teil richtet sich insbesondere an lothringische Jugendliche, die sich im Rahmen ihrer Berufsausbildung ins Saarland begeben möchten.

Sozialer Schutz und Steuern

Sozialversicherung

Sie sind Auszubildender in einem Unternehmen in Deutschland. Ihr Gehalt wird denselben Sozialbeiträgen untergeordnet wird die übrigen Gehälter (Krankenversicherung, Rente, Unfälle, Arbeitslosigkeit).
Im Verlauf der ersten 14 Tagen Ihrer Anwesenheit im Unternehmen sind Sie verpflichtet, eine Krankenversicherungskasse in Deutschland auszuwählen. Es genügt, Ihren Arbeitgeber über Ihre Entscheidung zu informieren, der sich um die entsprechende Anmeldung kümmert. Aus diesem Grund haben Sie Anspruch auf dieselben Sozialversicherungsleistungen wie die übrigen Arbeitnehmer des Unternehmens (Krankheit, medizinische Betreuung).
Der soziale Schutz ist auch während der in der Berufsschule absolvierten Zeiträume gültig. Um in Frankreich Zugang zur medizinischen Versorgung zu haben, sind Sie verpflichtet, das Formular S1 bei der deutschen Krankenkasse zu erfragen und bei der französischen Krankenkasse (CPAM) vorzulegen. Es wird empfohlen, eine europäische Krankenversicherungskarte zu beantragen, die zu Beginn Ihrer Tätigkeit in Deutschland nützlich sein kann.

Steuern

Als Auszubildender, der in Frankreich ansässig ist und von einem Unternehmen in Deutschland beschäftigt wird, haben Sie normalerweise Anspruch auf den Grenzgängerstatus. Sie sind verpflichtet, Ihre steuern in Frankreich zu zahlen. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, eine Steuerbefreiung in Deutschland zu beantragen, indem sie beim deutschen Finanzamt das Formular 5011 erfragen, das Sie Ihrem Arbeitgeber in Deutschland vorlegen müssen.